Pflegepraktikum

Im Rahmen verschiedener Ausbildungen ist ein verpflichtendes Pflegepraktikum/Sozialpraktikum zu absolvieren. Diese Schüler:innen können an die Pflegedirektion ein Ansuchen um einen Praktikumsplatz stellen. Nach Maßgabe eines freien Praktikumsplatzes stellen wir diesen gerne zur Verfügung.

Voraussetzungen:

  • Nachweis der Ausbildungseinrichtung, dass ein Pflichtpraktikum in einer Pflegeeinrichtung/in einem Krankenhaus absolviert werden muss.
  • Vollendetes 16. Lebensjahr
  • Nachweis einer Unfallversicherung oder Nachweis der Schule über einen bestehenden Versicherungsschutz
  • Nachweis Impfschutz für Masern, Mumps, Röteln, Varicellen. Dringend empfohlen wird eine Hepatitis B Impfung!

Es ist leider nicht möglich, Schnupperpraktikant:innen in den Tätigkeitsbereichen der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Hebammen aufzunehmen.

Kontakt:
pflgdrktnkh-schwzt

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