Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bezirkskrankenhaus Schwaz Betriebsgesellschaft m.b.H. ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kh-schwaz.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite www.kh-schwaz.at ist mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vollständig vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde zuletzt am 22. September 2020 aktualisiert. 
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2020. Überprüft wurden die Startseite, und darunterliegende Inhaltsseiten. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Es ist uns ein großes Anliegen, unsere Angebote und Services auf dieser Webseite laufend auszubauen, zu verbessern und aktuell zu halten. Dabei spielen auch die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit eine zentrale Rolle.

Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder in der Bedienung Schwierigkeiten auftauchen, die Sie bei der Benutzung unserer Webseiten behindern oder sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, bitten wir Sie, uns dieser per E-Mail mitzuteilen.

Schicken Sie Ihre Mitteilungen und Anregungen bitte an info@kh-schwaz.at mit dem Betreff: „Barrierefreiheit auf Webseiten des BKH Schwaz“. Bitte beschreiben Sie das Problem/Ihre Anregung und führen Sie die URL(s) der betroffenen Inhaltsseiten(n) oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Nachricht dann prüfen und Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:
Bezirkskrankenhaus Schwaz Betriebsgesellschaft m.b.H.
PR und Kommunikation
Swarovskistr. 1-3
6130 Schwaz
E-Mail: info@kh-schwaz.at
Telefon: +43 5242 600-0

AnprechpartnerInnen Webseiten:
Markus Huber-Danzl
Mag. (FH) Teresa Lackner-Pöschl

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimnierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.

Datenschutzinfo

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